Wach Immobilien

Zwangsversteigerungsvermerk...

Viele Eigentümer, die erst einmal den Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen bekommen haben, geben auf, weil Sie denken, dass Sie keine Handlungsmöglichkeiten mehr haben. Dabei sind Sie bis zur Zwangsversteigerung handlungsfähig – auch wenn nur mit der Zustimmung des Gläubigers.

 

 

 

Was tun?
Bis zur Zwangsversteigerung können Sie Ihre Immobilie mit Zustimmung des Gläubigers (meistens eine Bank) selbst verkaufen.

 

Lassen Sie es auf die Zwangsversteigerung ankommen, bekommen Sie nichts und haben auf den Versteigerungspreis keinen Einfluss – es sei denn, Ihre Immobilie wird „verschleudert“ (heißt, Ihre Immobilie wird sehr weit unter dem Marktwert versteigert). Das bedeutet, dass Sie ziemlich schnell ausziehen müssen.

 

Viele Eigentümer orientieren sich an „Ihrem Kaufpreis“ oder an dem Wert Ihrer Immobilie. Das ist aber grundlegend falsch. Außer in Ausnahmefällen wird Ihre Immobilie zu maximal 70 % dieses Wertes – meistens zu 50 % ihres Wertes oder weniger versteigert.

 

Wie können wir Ihnen helfen?
Wir setzen uns für Sie mit der Gläubiger-Bank in Verbindung. Nach Klärung aller Modalitäten bemühen wir uns um einen Verkauf Ihrer Immobilie vor dem Zwangsversteigerungstermin unter für Sie bestmöglichen Bedingungen. Auch für die Zeit nach dem Verkauf helfen wir Ihnen gerne bzgl. der für Sie möglichen Vorgehensweisen.

 

Was hat das für Vorteile für den potentiellen Käufer?
Er kann die Immobilie vor Erwerb besichtigen. Außerdem muss er niemanden nach Erwerb herausklagen. In allen von uns durchgeführten Fällen war das nicht notwendig.

 

Unsere Geschäftsidee
In dieser misslichen Situation den besten Weg für alle Parteien finden.

 

 

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.


 

 

 

 

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